ACHTUNG – motorisierte Flugkörper (Drohnen) im Fluggelände Hochries-Grainbach gesichtet

Der Gleitschirmclub Hochries Samerberg e. V. weist darauf hin, dass das oben genannte Gebiet ein Fluggelände nach § 6 Luftfahrtgesetz darstellt. Alle Flugbewegungen wie Drohnenflüge, Quadrokopter etc. müssen vom Geländehalter genehmigt werden.

Wir bitten diesen Hinweis dringlichst zu beachten, da Kollisionen mit Drachen und Gleitschirmen sowie Ausweichmanöver schwere Verletzungen mit Todesfolge und Sachbeschädigungen nach sich ziehen können.

Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.