Weiträumiges Flugverbot um Salzburg am 19. und 20. September 2018
Die DFS informierte uns, dass anlässlich des Treffens der Staats- und Regierungschefs in Salzburg, vom Mittwoch, 19.09.2018, 11:00 Uhr UTC (13 Uhr lokale Zeit) bis Donnerstag, 20.09.2018, 18:00 Uhr UTC (20 Uhr lokale Zeit), ein großräumiges Flugbeschränkungsgebiet in Österreich rund um Salzburg und ein großräumiges Flugbeschränkungsgebiet (30 NM) im Bereich der deutschen Nordalpen vom Chiemgau bis Berchtesgaden eingerichtet wird.
Auf deutscher Seite ist neben der ED-R Chiemsee auch eine RMZ/TMZ eingerichtet. In dem gesamten Bereich befinden sich nicht nur viele österreichische Fluggebiete (Salzburger Land), sondern auch bayerische Flugberge, wie z.B. die Kampenwand, der Hochfelln, Rauschberg, Unternberg, Predigtstuhl und Jenner.
Es ist während der Gültigkeitsdauer der Flugbeschränkungen in Österreich und Deutschland und der auf deutscher Seite befindlichen ED-R jeglicher Sichtflug verboten, ausdrücklich auch mit Gleitschirmen und Hängegleitern, in der RMZ/TMZ besteht Funk- und Transponderpflicht, ansonsten ebenfalls Flugverbot.
Bitte informiert Euch auf der DHV-Seite!

Eines ist sicher, nie wieder Kamera auf dem Helm, Warnung an alle!
Aus einem Unfallbericht vom Wochenende:
“…..meine auf dem Kopf befindliche Kamera verfing sich sofort in den Leinen. Ich befand mich zudem in einem Twist und Spiralsturz, ca. 200 m über Grund. Sofort versuchte ich die Rettung auszulösen. Ich hatte jedoch Schwierigkeiten an den Rettungsgriff zu kommen, da mein Kopf nach vorne gezogen wurde. Trotzdem schaffte ich es irgendwie und schmiss die Rettung nach hinten unten, um den einen Retterfrass zu vermeiden. Diese öffnete sehr schnell meines Erachtens. Landung war weich in einer Waldlichtung.
Eines ist sicher, nie wieder Kamera auf dem Helm, Warnung an alle”!

Bergungskosten
Weil sich jahreszeitlich bedingt die Meldungen von Hubschrauberbergungen häufen, wieder einmal der Hinweis auf die Wichtigkeit einer ausreichend hohen Bergekostenversicherung. Da nach Rettungseinsätzen oft Forderungen im oberen vierstelligen Bereich entstehen, vor allem bei Hubschrauberbergungen im Ausland, empfiehlt der DHV dringend den Abschluss einer Bergekostenversicherung, die höher absichert als die DHV-Halterhaftpflicht- versicherung mit der Kostendeckung für Bergungen bis zu 2.500 Euro.
Hier bietet sich für geringe Mehrkosten von Euro 10,00 die sogenannte DHV Halter- haftpflichtversicherung Plus an, die Bergungskosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro einschließt.
Es gibt auch Angebote wie z.B. von der Bergrettung Tirol. Hier kann man sich mit einer Fördermitgliedschaft und einem Beitrag von Euro 28,00 im Jahr für Such- und Bergungskosten bis zu einer Höhe von 25.000 Euro absichern – allerdings nur für Unfälle in „unwegsamem“ Gelände.
Bitte macht euch zu dem Thema einfach ein paar Gedanken, es ist mehr als ärgerlich, wenn man nach einem Unfall auf tausenden von Euro Kosten sitzen bleibt, die aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen – vor allem, wenn man dieses Risiko für ein paar Euro hätte ausschließen können.

Und auch, wenn der Sommer hier erst mal vorbei ist. Der nächste kommt bestimmt.
Starkböen-Ereignisse im Flachland – die Kehrseite des Rekordsommers
Im August 2018 war es zu zwei tödlichen Gleitschirmunfällen gekommen, die durch schwer vorhersehbare Starkböen-Ereignisse verursacht worden sind. Beide Fälle ereigneten sich auf Fluggeländen im ausgedörrten nordostdeutschen Flachland. Die Meteo-Analyse der Unfallzeitpunkte zeigte keine markanten meteorologischen Störungen, wie Gewitter, Starkwind, Fronten, etc. als mögliche Ursache. Es handelte sich um lokale, thermisch verursachte Böenentwicklung von ungewöhnlicher Stärke. In einem Fall war ein Flugschüler im Endanflug, ca. 15 m über Grund, von einer sehr starken Turbulenz (vermutlich Dustdevil) erfasst worden. Sein A-Schirm kollabierte total, der Flugschüler zog sich beim Aufprall tödliche Verletzungen zu. Der zweite Unfall betraf einen sehr erfahrenen Tandempiloten. Dieser wurde, ohne Passagier eingehängt in den Doppelsitzer, von einer großen und extrem starken Windhose erfasst, in die Luft gerissen, mehrmals gegen Hindernisse und auf den Boden geschleudert, wobei er sich tödliche Verletzungen zuzog. Helfer hatten keine Chance den Gleitschirm zu bändigen. In den beiden Fällen waren die anwesenden Fluglehrer von der plötzlichen Böenentwicklung vollständig überrascht worden.
DHV-Meteofachmann Volker Schwaniz weist darauf hin, dass die Auswirkungen des heißen und trockenen Sommers in weiten Teilen des deutschen Flachlands zu Flugbedingungen wie in Südfrankreich oder Brasilien geführt hat. Starke Thermik, hohe Wolkenbasis, verstärkte Ausprägung lokaler Starkböen-Ereignisse, wie z.B. Dustdevils.

Sicherheits-Empfehlung des DHV:
Flüge von Flugschülern, Passagierflüge und Flüge weniger erfahrener Piloten sollten bei den derzeitigen Bedingungen nicht in der Übergangszeit von stabilen Verhältnissen zur prognostizierten stärksten Thermikentwicklung durchgeführt werden. Hier ist die Gefahr von Starkböen-Ereignissen besonders groß. Diese Zeit lieber abwarten und beobachten, wie stark sich die Bedingungen tatsächlich vor Ort entwickeln.
Alle Piloten, insbesondere Fluglehrer und Tandempiloten sollten sich vorab über den Thermikgradienten informieren. Gradientstarke Schichtung (mehr als 0,7°/100 m) begünstigt Böenentwicklung sehr stark.
Tipps von DHV-Wetterexperte Volker Schwaniz:
– Gradientenanalyse machen, um morgens abzuschätzen wie stark thermisch der Tag wohl werden wird und wie schnell die Übergänge sind (eingelagerte Inversionen werden plötzlich weggeheizt).
– Besonders in der thermischen Übergangszeit von weitgehend stabil zu voll thermisch ausgelösten Bedingungen sehr vorsichtig/zurückhaltend sein.
– Vor allem ist in diesem 2018er Ausnahmesommer die Thermik viel stärker als man das bisher gewohnt ist. Damit vor allem bodennah starke Thermikturbulenzen und eher
„südländische Bedingungen“!
– Vorher schon mal durchsprechen, was im Falle eines Dust-Devils zu tun ist und sobald sich eine drehende Wirbelstruktur (ach wie lustig, da dreht sich was…) abzeichnet schnell handeln:
– Helfer rufen, ausklinken/aushängen, Gerät sichern (ggf. sich auf den Schirm werfen und sich darin einrollen), sich in Sicherheit bringen!
– Am Start nicht lange eingehängt stehenbleiben, erst direkt zum Starten einhängen!

Fliegen in den Dolomiten – nur noch mit PMR-Hörbereitschaft
Der italienische Verband FIVL (www.fivl.it) teilt mit, dass bei allen Flügen in den italienischen Dolomiten Hörbereitschaft auf der PMR Safety Funkfrequenz 8-16 (Kanal 8, Unterkanal 16) bestehen muss. Auf dieser Funkfrequenz wird über Helikopter-Rettungsaktionen informiert.
Damit soll erreicht werden, dass der Luftraum um die Rettungs-Einsatzorte schnell und weiträumig freigemacht wird. Die Funkfrequenz ist nicht zur Notfallalarmierung vorgesehen, diese soll weiterhin über die Notrufnummer 112 erfolgen.
Weitere Infos auf der Website der FIVL.