Hallo liebe GSC-ler,

der DHV beabsichtigt, das generelle Flugverbot gem. § 29 Abs. 1 LuftVG ab dem 20.04.2020 aufzuheben. Die jeweiligen Landesbestimmungen sind somit ab dem 20. April 2020 maßgeblich zu beachten. Bitte beachtet die entsprechenden Veröffentlichungen des DHV.

Für Bayern gilt die Aufhebung somit nur theoretisch und auch nicht für Landeplätze, die als Sportstätten ausgewiesen sind. Zudem sind wir verpflichtet Vereinstätigkeiten weiterhin zu unterlassen. Jeder ist also selbst verantwortlich und muss auch für sein Handeln letztlich gerade stehen. Zudem wird auch die Hochriesbahn ihren Fahrbetrieb frühestens Ende Mai beginnen.
Gleitschirmfliegen ist natürlich auch sehr auffällig und wird momentan von der Bevölkerung und den zuständigen Rettungsdiensten noch recht skeptisch betrachtet. Und niemand möchte sich, ein Familienmitglied oder den Freundeskreis anstecken.

Wir haben vollstes Verständnis für alle, die insbesondere bei den überaus prächtigen Bedingungen wieder in die Luft wollen. Die Bevölkerung ist jedoch gerade sehr sensibel und Unfälle in den nächsten Wochen werden sicher extrem schlecht für das Image unsere Sports sein. Außerdem muss mit einer Anzeige gerechnet werden, wie es bereits passiert ist und auch in den Medien ausgiebig berichtet wurde. Diese Anzeigen sind auf Basis der allgemeinen Ausgangsbeschränkungen nach Infektionsschutzgesetz erfolgt. Also seid Euch bitte um Eure eigene Verantwortung bewusst.

Am 30.04. soll in der Politik auch über das Thema Sport diskutiert und entschieden werden. Und die 2 Wochen halten wir sicher nun auch noch durch.

Lasst uns alle gesund bleiben und uns auf einen hoffentlich noch flugreichen Sommer freuen.

Haltet Euch fit und genießt den Frühling.
Eure Vorstandschaft